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GVT - FAQ

Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zu Ihren Projekten?

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen: 

Hier können Sie Ihre Anfrage an unser Team stellen..

Oder suchen Sie in unserer FAQ-Datenbank: 

Frage: Wie wird abgerechnet?

Antwort: Nach vom Kunden bestimmtem Verwendungszweck und der Bauart des Gerüstes, auf der Grundlage der VOB DIN 18451.

Frage: Wie ermitteln sich die Mengen?

Antwort: Nach vom Kunden bestimmter Bearbeitungsfläche, welche sich aus der jeweils größten Abwicklung von Länge und Höhe der Ansicht ergibt. Ermittlung der Höhe dabei immer ab Aufstandsfläche des Gerüstes.

Frage: Könnten für die selbe Bearbeitungsfläche unterschiedliche Mengen ermittelt werden?

Antwort: NEIN!! Nach dieser VOB für Gerüstarbeiten müsste jeder Auftragnehmer die gleichen Berechnungsmengen ermitteln.

Frage: Was beinhaltet der Einheitspreis, kurz -EP-?

Antwort: Der  -EP- bezieht sich immer auf die jeweilige Gerüstbauleistungsposition und beinhaltet:

Lieferung des Materials
Aufbau des Gerüstes
Grundvorhaltedauer als Mietzeitraum von bis zu 4 Wochen
Abbau und Beseitigung des Materials vom Bauvorhaben.

Frage: Wie kurzfristig kann Ihr Unternehmen Aufträge ausführen?

Antwort: In der Regel wünschen wir uns vom Kunden eine Vorlaufzeit von ca. 1 Woche, natürlich sind aber, je nach Umfang der Leistung, auch kürzere Termine oder sofortige Durchführung möglich.

Frage: Kann man bei Ihrer Firma Gerüstmaterial lediglich nur mieten?

Antwort: Sicher, alles ist möglich!
Von reine Materialmiete nach Kundenanforderungsliste mit Abholung von unserem Hauptsitzlager nach Terminvereinbarung, über erweitert dazu auch, Erstellung von Lieferlisten nach Flächenvorgabe des Kunden, bis zusätzliche Lieferung und Abholung incl. des Ladens.

Zur Beantwortung weiterer Fragen kontaktieren Sie uns bitte per 
EMail info@geruest-weber.de  oder auch telefonisch.